Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verkaufs- und Lieferbedingungen) von ScandinavianBook.de (DruckhausNord GmbH), die zwischen dem Kunden und ScandinavianBook.de gelten, sofern nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien davon abgewichen wird.

Hammer

Achten Sie besonders auf diese vier Punkte:

1.3. (Farbabweichungen)
CMYK: Bei CMYK Drucken können Farbabweichungen von +/- 5 % vorkommen.

3.3. (Lieferung)
Der Ort der Leistungserbringung ist der Standort (Geschäftsräume) der Druckhaus Nord GmbH. Ein Versand jeglicher Art, der über die Grenzen des Standorts hinausgeht, geht zu Lasten des Bestellers - siehe Punkt 2.4 und Risiko. Die Druckhaus Nord GmbH ist verpflichtet, nach Anweisung des Bestellers und auf seine Kosten eine Transportversicherung abzuschließen, siehe Punkt 2.4.

8.3. (Mehr- oder Minderlieferung)
Die Druckhaus Nord GmbH ist zu einer Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % der vereinbarten Auflage berechtigt.

9.3. (Verluste)
Im Falle von Verspätungen oder Mängel an der gelieferten Ware, haftet die Druckhaus Nord GmbH nicht für Betriebsverluste, Ertragseinbußen oder andere indirekte Verluste, hierunter Verluste als Folge der Rechtslage des Bestellers Dritten gegenüber, siehe hierzu Punkt 9.4.

1. Angebot und Vertrag

1.1. Ein Angebot ist 30 Tage ab Angebotsdatum für die ScandinavianBook, DruckhausNord GmbH verbindlich.

1.2. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn das Akzept des Bestellers bei der DruckhausNord GmbH empfangen wurde.

1.3. CMYK: Bei CMYK Drucken können Farbabweichungen von +/- 5 % vorkommen.

1.4. Größenunterschiede: Größenunterschiede von +/- 2mm bzw. 2 % können bei allen beschnittenen Fertigerzeugnissen vorkommen.

2. Preise

2.1. Alle Preise sind exkl. MwSt

2.2. Alle Preise wurden auf der Grundlage der am Tage der Angebotserteilung vorliegenden Ebene für Löhne, Werkstoffspreise und anderer Kosten erteilt.

2.2.1. Wenn der Besteller die Druckhaus Nord GmbH mit der Erstellung von Skizzen, Layouts, Reinzeichnungen, Textentwürfen, Probedruck, Cromalin u.a.m. beauftragt hat, steht der Druckhaus Nord GmbH ein Recht auf Vergütung mit dem zur Zeit bei Druckhaus Nord GmbH geltenden Stundentarif zu. Erhöhungen der Kosten, Zuführung der Lieferung, der Löhne, Werkstoffpreise, öffentlicher Abgaben und anderer Kosten können jederzeit eintreten.

2.2.2. Sofern in dem Zeitraum bis zur Durchführung der Lieferung, Steigerungen der Löhne, Werkstoffpreise, öffentlichen Abgaben und anderer Kosten eintreten, ist die Druckhaus Nord GmbH berechtigt, die Preise um diese nachweisbaren Steigerungen zu regulieren.

2.2.3. Sofern in dem Zeitraum bis zur Durchführung der Lieferung, Senkungen der Löhne, Werkstoffpreise, der öffentlichen Abgaben und anderer Kosten eintreten, kann der Besteller verlangen, dass die Preise um diese nachweisbaren Senkungen zu regulieren sind.

2.2.4. Preise in Fremdwährung basieren auf den am Tage der Angebotserteilung geltenden Kursen. Bei Kursänderungen behält der Lieferant sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu regulieren.

2.3. Über den Angebotspreis oder vereinbarten Preis hinaus ist die Druckhaus Nord GmbH dazu berechtigt, für folgende Leistungen eine Vergütung zu verlangen:

2.3.1. Anfallende Arbeiten wegen Unvollständigkeit, Nichteignung oder Mangelhaftigkeit des vom Besteller der Druckhaus Nord GmbH zur Verfügung gestellten Grundmaterials, sowie bei Korrekturen am gelieferten Material nach Einleitung der Arbeit. Falls der Preis für diese Arbeit 40 Euro netto übersteigt, informiert die Druckhaus Nord den Kunden vor Arbeitsbeginn darüber.

2.3.2. Überstunden oder andere Maßnahmen, die beim Vertragsabschluss mit dem Besteller vereinbart werden.

2.4. Alle Preise verstehen sich mit Lieferung vom Standort der Druckhaus Nord GmbH (Rudolf-Diesel-Straße 10, 91413 Neustadt a. d. Aisch). Über den vereinbarten Preis hinaus, sind die Transportkosten ab diesem Standort, sowie die Transportversicherung vom Besteller zu tragen, siehe Punkt 3.3. Die Druckhaus Nord GmbH schließt die Versicherung nach Anweisung des Bestellers und für ihn ab.

2.5. Falls der Besteller den Wunsch hat, dass die Druckhaus Nord GmbH die geleistete Arbeit oder Eigentum aufbewahrt, welches nicht dem Lieferanten gehört, und die Druckhaus Nord GmbH dieses auf sich nimmt, hat der Besteller dafür eine Vergütung zu zahlen, die über den vereinbarten Preis hinausgeht.

3. Lieferung

3.1. Mit den in Punkt 3.2. erwähnten Vorbehalten, erfolgt der Versand zu dem mit dem Besteller vereinbarten Versandtermin. Wurde kein Versandtermin vereinbart, erfolgt der Versand, nachdem die Druckhaus Nord GmbH die Arbeit an der zu liefernden Ware beendet hat.

3.2. Falls die Lieferung aufgrund der in Punkt 9.1 erwähnten Umstände, oder wegen der vom Besteller ausgeführten Handlungen oder Unterlassungen verspätet oder verhindert wird, ist die Druckhaus Nord GmbH zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit oder Aufhebung des Vertrages berechtigt. Sollte ein Vorfall, der dem oben erwähnten entspricht, bewirken dass die Erfüllung durch die Druckhaus Nord GmbH durch veränderte Lieferbedingungen verteuert wird, ist die Druckhaus Nord GmbH verpflichtet, die Lieferung durchzuführen, sofern der Besteller erklärt, dass er die Ware durch Zahlung des von der Druckhaus Nord GmbH berechneten Mehrpreises, schadlos hält.

3.3. Der Ort der Leistungserbringung ist der Standort (Geschäftsräume) der Druckhaus Nord GmbH. Ein Versand jeglicher Art, der über die Grenzen des Standorts hinausgeht, geht zu Lasten des Bestellers - siehe Punkt 2.4 und Risiko. Die Druckhaus Nord GmbH ist verpflichtet, nach Anweisung des Bestellers und auf seine Kosten eine Transportversicherung abzuschließen, siehe Punkt 2.4..

4. Zahlung

4.1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung 10 Tage nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

4.2. Nach Auslauf der Bezahlungsfrist fällt ein Verzugszins von 2 % pro begonnenem Monat an.

4.3. Nach Antragsannahme der Druckhaus Nord GmbH kann der Besteller jederzeit aufgefordert werden, eine Bankgarantie als Sicherheit für die Zahlung zu stellen. Sofern die Aufforderung nach Vertragsabschluss vorgelegt wird, ist die Druckhaus Nord GmbH dazu verpflichtet, den Besteller von allen damit in Verbindung stehenden Kosten freizuhalten.

4.4. Wenn die Verhältnisse des Bestellers eine kontinuierliche Vertragsdurchführung begründen, steht der Druckhaus Nord GmbH das Recht auf eine Teil-Inrechnungstellung zu.

5. Eigentümerverhältnisse

Bis zur endgültigen Zahlung sämtlicher Forderungen bleiben die Waren Eigentum der Druckhaus Nord GmbH.

6. Schutzrecht, Urheberrecht u.a.m

6.1. Skizzen, Layouts, Reinzeichnungen, Textentwürfe, Schablonen u.a. – und ungeachtet mit welchen Techniken diese hergestellt wurden, und wie sie aufbewahrt werden – sind Eigentum der Druckhaus Nord GmbH. Eine Weiterleitung an Dritte ist ohne eine Genehmigung der Druckhaus Nord GmbH nicht zulässig.

6.2. Was von der Druckhaus Nord GmbH als Aufwand für die Lieferung beschafft wurde, oder was sie hat beschaffen lassen, in der Form wie beispielsweise verarbeitete oder Zwischenprodukte, Reproduktions- und Druckmedien, ungeachtet mit welcher Technik sie hergestellt wurden, und/oder in welcher Form sie aufbewahrt werden, sowie Werkzeuge wie z.B. Stanz-, Präge- oder Schweißwerkzeuge, sind diese Eigentum der Druckhaus Nord GmbH. Nach Ausführung der Arbeit kann ihre Auslieferung nicht verlangt werden. Dieses gilt, ungeachtet dessen, ob das Erstellte gesondert in Rechnung gestellt wurde oder nicht.

6.3. Das Erstellte, auf das sich Punkt 6.2 erstreckt, ist ausschließlich für Arbeiten des Bestellers und nur nach vorheriger Absprache zu benutzen.

7. Verspätung

Bei Verspätungen hat der Besteller mit dem aus Punkt 3.2 hervorgehenden Vorbehalt das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er gleichzeitig beim Vertragsabschluss die Bedeutung der Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt präzisiert hat.

8. Mängel

8.1. Die Druckhaus Nord GmbH haftet nicht für Fehler, die der Besteller nicht schriftlich bei der Korrektur oder dem Probedruck korrigiert hat.

8.2. Geringere Abweichungen von genehmigten Probedrucken oder der vereinbarten Spezifikation, geben dem Besteller kein Recht auf Preisermäßigung oder auf Verweigerung der Empfangnahme des bestellten Produkts.

8.3. Die Druckhaus Nord GmbH ist zu einer Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % der vereinbarten Auflage berechtigt. Diese werden mit entsprechendem Stückpreis dem Kunden in Rechnung gestellt bzw. vom ursprünglichen Preis abgezogen. In den Fällen, in denen Papier und andere Werkstoffe auftragsspezifisch von anderen als der Druckhaus Nord GmbH hergestellt wurden, ist die Druckhaus Nord GmbH zu einer angemessenen Mehr- oder Minderlieferung, die über die 10 % der vereinbarten Auflage hinausgeht, berechtigt, die jedoch maximal den Lieferbedingungen des Werkstoffherstellers entspricht.

8.4. Falls die Lieferung sich als mangelhaft herausstellt, ist der Besteller verpflichtet, dieses unverzüglich zu reklamieren. Unterlässt er die Reklamation oder reklamiert er nicht innerhalb von 8 Tagen nach der erfolgten Lieferung, entfällt seine Reklamationsmöglichkeit. Die Druckhaus Nord GmbH ist berechtigt, einen Mangel zu beheben, sofern dieses innerhalb eines angemessenen Zeitraumes möglich ist.

8.5. Sofern der Besteller selbst das Papier oder anderes für die Lieferung beschafft, haftet die Druckhaus Nord GmbH nicht für Falschlieferung derselben oder Transportschäden.

9. Haftung/Verantwortung

9.1.Im Falle von Verspätungen und im Falle von Mängeln an der gelieferten Ware, trifft die Druckhaus Nord GmbH keine Verantwortung, sofern die Verspätung oder der Mangel an Fehlern oder an Beschädigungen der Produktionsausrüstung liegt, der nachweisbar die Verspätung oder Beschädigung der Produktion verursacht hat. Das Gleiche gilt im Falle von Arbeitskonflikten jeder Art und im Übrigen jedem Umstand, über die die Druckhaus Nord nicht Herr ist, wie Brand, Wasserschäden, Naturkatastrophen, Krieg, Aufrüstung oder nicht vorhersehbare Einberufungen zum Militär in einem entsprechenden Umfang, Beschlagnahme, Sicherstellungen, Aufruhr, Randale, devisenrechtliche Beschränkungen, Mangel an Transportmitteln, allgemeiner Warenknappheit, produktionstechnischen Beschränkungen, Export- und Importverbote und andere Situationen der höheren Gewalt.

9.2. Verspätungen und mangelhafte Lieferungen sind inkludiert in der in Punkt 9.1 erwähnten Haftungsbefreiung sofern die Ursache für die Verspätung des Unterlieferanten oder mangelhafte Erbringung desselben zu den unter Punkt 9.1 erwähnten Umständen gehören, oder nach gänzlicher Auflösung des Unternehmens.

9.3. Im Falle von Verspätungen oder Mängel an der gelieferten Ware, haftet die Druckhaus Nord GmbH nicht für Betriebsverluste, Ertragseinbußen oder andere indirekte Verluste, hierunter Verluste als Folge der Rechtslage des Bestellers Dritten gegenüber, siehe hierzu Punkt 9.4.

9.4. Die Druckhaus Nord GmbH haftet in keiner Weise für die nicht vorhandene Befugnis des Bestellers für Reproduktion, Vervielfältigung von Schriften, Zeichnungen, Muster, Illustrationen, Texte, Warenzeichen, andere Geschäftsmerkmale und übrige Warenausrüstung, hierunter Formgebung oder anderes, die den Rechten von Dritten unterliegen können. Falls die Druckhaus Nord GmbH anlässlich der nicht vorhandenen Befugnis vonseiten des Bestellers für die Ausnutzung von Rechten, die einem Dritten zukommen, haftbar wird, hat der Besteller die Druckhaus Nord GmbH für eine derartige Haftung schadlos zu halten.

9.5. Die Druckhaus Nord GmbH haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen an Eigentum, wie beispielsweise Originale, Werkstoffe u.a., die nicht der Druckhaus Nord GmbH gehören, die ihr jedoch mit Hinblick auf eine Lagerung, hierunter Aufbewahrung der von der Druckhaus Nord GmbH ausgeführten Arbeiten, überlassen wurden, siehe Punkt 2.5. Die Druckhaus Nord GmbH haftet jedoch, sofern nachgewiesen werden kann, dass der Verlust oder die Beschädigung einer groben Fahrlässigkeit vonseiten der Druckhaus Nord GmbH zuzuschreiben ist. Der Besteller hat selbst eine Versicherung des Gegenstandes gegen Beschädigung und Untergang abzuschließen. Falls Material nicht zurückzugeben wurde, ist dieses unmissverständlich anzuzeigen.

10. Zulieferer

Die Druckhaus Nord GmbH ist berechtigt, die Arbeit ganz oder teilweise bei Zulieferern ausführen zu lassen.

11. Periodische Schriften

Wenn mit dem Besteller von periodischen Schriften keine andere Vereinbarung getroffen wird, gilt für Monats- und Quartalsschriften eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, für Wochen- und 14-Tage-Schriften eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.

12. Das dänische Kaufgesetz

Die dänische Gesetzgebung, hierunter das dänische Kaufgesetz, ist in dem Umfang für den vorliegenden Vertrag anzuwenden, in dem der Rechtzustand nicht im Text dieses Vertrages oder in den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen festgelegt worden ist. Eine eventuelle Streitigkeit über die Interpretation des Vertrages oder über die Erfüllung der Bedingungen, oder der Handhabung der Konditionen, kann ausschließlich bei dänischen Gerichten und in Übereinstimmung mit den dänischen Bestimmungen für Gerichtsstand erfolgen.

13. Streitigkeiten

13.1. Sofern anlässlich einer Lieferung Zweifel über die Vertragsmäßigkeit u.a. der Ware entstehen, ist es unser Recht zu entscheiden, ob die Streitigkeit beim Schiedsgericht oder beim ordentlichen Gericht zu entscheiden ist.

13.2. Sofern das Verfahren beim Gericht zu führen ist, ist das Verfahren beim Gerichtsstand für unseren Standort einzuleiten, und ohne zu berücksichtigen, wo der Käufer seinen Wohnsitz und Aufenthalt hat.

13.3. Sofern das Verfahren beim Schiedsgericht zu entscheiden ist, ist das Schiedsgericht nach den dänischen Bestimmungen der ”Allgemeinen Bedingungen für Arbeit und Lieferungen 1992”, §47, zu berufen.

13.4. Sachverständigengutachten sind nach den Bestimmungen der ”Allgemeinen Bedingungen für Arbeit und Lieferungen 1992”, §45, zu bestellen. Darüber hinaus erstrecken sich die AB 1992 nicht auf unsere Lieferungen.

14. E-Mail-Vermarktung

14.1. Vermarktungszweck
Als Kunde der Druckhaus Nord GmbH kann Ihre E-Mail-Adresse für Vermarktungszwecke benutzt werden

14.2. Dritte Parteien
Ihre E-Mail-Adresse wird niemals weitergeleitet und/oder an Dritte verkauft. Sie erhalten ausschließlich Informationen vom Druckhaus Nord-Konzern

14.3. Intervall und Relevanz
Sie erhalten ausschließlich Informationen vom Druckhaus Nord-Konzern, die sich auf relevante Produkte beziehen. Wir senden Ihnen maximal zwei Newsletter pro Monat.

14.3. Abmeldung und Fragen
Sie können sich jederzeit auf scandinavianbook.de/emailservice vom E-Mail-Service abmelden. Sollten Probleme bei Ihrer Abmeldung vorkommen, oder sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit unter info@druckhausnord.de.

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